AGB
Hebammenpraxis Glücksbündel
Rathenaustraße 4
01445 Radebeul
Hebammen:
Anne Steinke Rebecca Leonhardi
0173 16 88 067 0176 62 18 47 04
Die Hebammen Anne Steinke und Rebecca Leonhardi arbeiten in der Hebammenpraxis Glücksbündel in enger Kooperation.
Jede Hebamme schließt ihre Verträge eigenständig und in eigener Verantwortung ab.
Beide Hebammen vertreten sich gegenseitig bei Urlaub, Krankheit oder während vereinbarter Dienste.
Darüber hinaus kann eine Mitbetreuung erfolgen, wenn dies fachlich sinnvoll oder im Interesse einer umfassenden Betreuung ist, etwa zur ergänzenden Beratung oder aufgrund spezieller Zusatzqualifikationen.
Die Leistungen der jeweils anderen Hebamme erfolgen auf Grundlage des bestehenden Behandlungsvertrages; ein gesonderter Vertrag ist nicht erforderlich.
Beide Hebammen haben Einsicht in die Dokumentationen der jeweils betreuten Leistungsempfängerinnen, soweit dies zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und fachgerechten Betreuung notwendig ist.
Die Leistungsempfängerin wird hierüber informiert und erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.
2.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der jeweiligen Hebamme und der Leistungsempfängerin – unabhängig davon, ob es sich um Hebammenhilfe, Kassenkurse oder Privatleistungen handelt.
2.2 Vertragspartnerin
Vertragspartnerin ist stets die Hebamme, die die jeweilige Leistung anbietet. Eine gemeinschaftliche Haftung besteht nicht.
2.3 Erreichbarkeit und Kommunikation
Die Hebammen sind von Montag bis Freitag telefonisch und per SMS von 09.00 bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar.
Nehmen die Hebammen einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Leistungsempfängerin unbedingt den Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter oder sendet diesen als kurze Nachricht per SMS. Damit können die Hebammen die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und melden sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück.
Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebammen in dringlich zu klärenden Situationen wendet sich die Leistungsempfängerin zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf.
Nachrichten über soziale Medien können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden und werden daher ungelesen gelöscht.
2.4 Schweigepflicht
Beide Hebammen sowie alle mitwirkenden Studentinnen und Praktikantinnen unterliegen der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.
Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) oder wenn die Leistungsempfängerin ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.
Die Schweigepflicht entfällt außerdem gegenüber Betreuern im Sinne des BGB sowie gegenüber Personensorgeberechtigten bei Minderjährigen.
Sofern eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunftserteilung besteht, sind die Hebammen zur Mitwirkung verpflichtet.
- Hebammenhilfe (Behandlungsvertrag)
3.1 Vertretung, Mitbetreuung und fremde Hebammen
Die Hebammen vertreten sich gegenseitig bei Urlaub, Krankheit oder während vereinbarter Dienste.
Darüber hinaus kann eine Mitbetreuung erfolgen, wenn dies fachlich angezeigt ist.
Sollte eine Betreuung durch die Hebammen der Praxis nicht möglich sein, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, selbst eine Vertretungshebamme zu suchen.
Eine Verpflichtung der Hebammenpraxis zur Vermittlung oder Organisation einer externen Vertretung besteht nicht.
Bei einem Betreuungswechsel darf eine Übergabe relevanter Informationen an die neue Hebamme und nach Beendigung der Vertretung zurück erfolgen; die Leistungsempfängerin stimmt dieser Datenweitergabe zu.
3.2 Studentinnen und Praktikantinnen
In der Praxis werden Hebammenstudentinnen im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung sowie gelegentlich Praktikantinnen begleitet. Hebammenstudentinnen werden entsprechend ihres Ausbildungsstandes unter Aufsicht der verantwortlichen Hebamme angeleitet. Praktikantinnen beobachten die Betreuungsvorgänge grundsätzlich nur und führen keine eigenständigen Tätigkeiten durch.
Die Leistungsempfängerin wird über die Anwesenheit von Studentinnen oder Praktikantinnen informiert und kann einer Teilnahme jederzeit widersprechen, ohne dass ihr dadurch Nachteile entstehen.
3.3 Leistungsort und Leistungsform
3.3.1 Leistungsorte
Hebammenleistungen können – je nach Art der Leistung und individueller Absprache – in der Praxis, online oder im häuslichen Umfeld der Leistungsempfängerin erbracht werden.
3.3.2 Online-Leistungen (Live-Format)
Online-Termine finden als Live-Format statt; eine Aufzeichnung ist unzulässig.
3.3.3 Terminfenster bei Hausbesuchen
Hausbesuche erfolgen zum vereinbarten Termin. Aufgrund individueller Planung, Verkehrslage oder unvorhersehbarer Ereignisse kann es zu Abweichungen von bis zu ± 30 Minuten kommen, ohne dass eine Benachrichtigung erfolgt. Sollte sich eine größere Abweichung ergeben, informieren die Hebammen die Leistungsempfängerin so früh wie möglich. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, innerhalb dieses Zeitrahmens anwesend zu sein und den Zutritt zu ermöglichen.
3.3.4 Flexibilisierung des Betreuungsortes
In Ausnahmefällen und nach Absprache kann der Betreuungsort flexibel geändert werden.
Über einen Wohnortwechsel während der Betreuungszeit ist die Hebamme zeitnah zu informieren, da eine Betreuung nicht in allen Regionen möglich ist.
3.3.5 Kurzfristige Absagen / unvorhersehbare Ereignisse
Hebammen können berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden, sodass Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden müssen. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Wird ein Termin aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig abgesagt, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
3.4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
3.4.1 Allgemeines
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Über Anzahl, Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie das Erreichen von Höchstgrenzen wird die Leistungsempfängerin rechtzeitig durch die Hebammen informiert.
Die erbrachten Leistungen sind gemäß § 134a SGB V durch Unterschrift der Leistungsempfängerin zu quittieren. Ohne diese Bestätigung ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.
3.4.2 Private Rechnungen und Eigenanteile
Falls die Inanspruchnahme der Hebammenhilfe nach Art, Häufigkeit, Umfang oder zeitlicher Einordnung die im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beschriebenen Leistungen übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die entstehenden Kosten selbst zu tragen.
Die Hebammen verpflichten sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen zu informieren und stellen hierfür eine Privatrechnung aus.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt.
Da im Freistaat Sachsen keine eigene Privatgebührenordnung existiert, richten sich die Gebühren nach der aktuellen Hebammengebührenordnung (HebGebO) und werden mit Faktor 2 berechnet:
- Wenn keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse besteht
- Für verwendete Hilfsmittel, Medikamente oder Tees, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
3.5 Fahrtkosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrkosten bis 25 km einfacher Strecke.
Ab dem 26. Kilometer ist eine Begründung durch die Hebamme erforderlich, ab dem 50. Kilometer eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Leistungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass sie die Genehmigung selbst beantragen muss. Erfolgt keine Genehmigung, werden die über 25 Kilometer hinausgehenden Anfahrtskilometer privat mit 1,11 € pro Kilometer einfacher Strecke berechnet, wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt.
3.6 Haftung
Die Hebammen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Hebamme verfügt über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
- Kassenkurse (z. B. Geburtsvorbereitung, Rückbildung, ZPP-Präventionskurse)
4.1 Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular der Hebammenpraxis Glücksbündel auf der Website www.glücksbündel.de.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Leistungsempfängerinnen eine Bestätigung per E-Mail.
Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages wird die Teilnahme verbindlich.
4.2 Durchführung
Die Kurse finden in der Praxis oder online (Live-Format, keine Aufzeichnung) statt.
Ein Kurswechsel ist nicht möglich.
4.3 Absagen und Nachholen
Bei Verhinderung wird um eine frühzeitige Absage, spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn, gebeten.
Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht nachgeholt oder durch andere Teilnehmerinnen ersetzt werden.
Fällt eine Kursstunde durch die Hebamme aus oder muss aus organisatorischen Gründen verlegt werden (z. B. wegen Krankheit oder kurzfristiger Terminkollisionen), wird ein Ersatztermin angeboten.
Ein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin besteht nicht; die Hebamme bemüht sich, einen Termin zu finden, der für die Mehrheit der Kursteilnehmerinnen möglich ist.
4.4 Partnergebühr
Soweit vorgesehen (z. B. bei Geburtsvorbereitung), wird eine Partnergebühr privat berechnet.
Die Teilnahme des Partners gilt als verbindlich, wenn die Gebühr vorab überwiesen wurde.
4.5 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den in Punkt 3.4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen beschriebenen Regelungen.
Für Kassenkurse gelten dieselben Abrechnungswege, Voraussetzungen und Quittierungspflichten.
- Privatleistungen und Selbstzahlerkurse
5.1 Leistungsort
Privatleistungen und Selbstzahlerkurse können – je nach Vereinbarung – in der Praxis, online oder im häuslichen Umfeld der Leistungsempfängerin stattfinden.
5.2 Vertragsabschluss und Zahlung
Privatleistungen sind alle von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommenen Angebote der Hebammenpraxis Glücksbündel.
Welche Leistungen aktuell angeboten werden, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht der Hebamme.
Diese ist auf der Website www.glücksbündel.de einsehbar oder kann auf Wunsch direkt bei der jeweiligen Hebamme erfragt werden.
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Gebühr überwiesen wurde oder die Leistung in Anspruch genommen wird.
Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5.3 Mindestteilnehmerzahl bei Kursen
Für Gruppenkurse kann eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vorausgesetzt werden.
Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben.
Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
5.4 Durchführung und Ersatztermine
Im Falle einer Absage durch die Hebamme wird ein Ersatztermin angeboten.
5.5 Vertragspartnerin
Vertragspartnerin ist die Hebamme, die die jeweilige Leistung erbringt.
6.1 Grundsatz der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie zu Abrechnungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten erhoben, verarbeitet und genutzt.
6.2 Art der Daten
Hierzu zählen insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Versicherungsdaten, ärztliche Befunde, Anamnesen, Diagnosen und Leistungsdaten.
6.3 Zweck der Verarbeitung
Die Daten werden zur Betreuung, Abrechnung mit Krankenkassen und Abrechnungsstellen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet.
6.4 Weitergabe der Daten
Die Daten dürfen zur Durchführung der Betreuung an Krankenkassen, Abrechnungsstellen (KDfH Falk Wittek, Hebamio Somedio GmbH), vertretende oder mitbetreuende Hebammen, Ärztinnen und Ärzte, Kliniken sowie andere an der Versorgung beteiligte Personen weitergegeben werden, soweit dies für die Betreuung, Mit- oder Weiterbehandlung erforderlich ist.
Eine gesonderte Schweigepflichtentbindung ist hierfür nicht erforderlich; die Leistungsempfängerin willigt mit Unterzeichnung des Vertrages in diese Weitergabe ein.
Darüber hinaus sind die Hebammen gegenüber dem Partner oder Ehemann der Leistungsempfängerin von der Schweigepflicht entbunden, soweit die Frau nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
6.5 Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und § 630f BGB.
6.6 Rechte der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf ihrer Einwilligung.
6.7 Aufbewahrung und Vertraulichkeit
Innerhalb der Hebammenpraxis Glücksbündel erfolgt ein Datenaustausch ausschließlich zwischen Anne Steinke und Rebecca Leonhardi, soweit dies zur Betreuung, Vertretung oder Mitbetreuung erforderlich ist.
Darüber hinausgehende Datenweitergaben erfolgen nur im Rahmen von 6.4 und ausschließlich, soweit sie für die Versorgung notwendig sind.
Alle beteiligten Personen – einschließlich Studentinnen und Praktikantinnen – sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäß § 630f BGB 30 Jahre nach der letzten Behandlung bzw. 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung.
6.8 Aufsichtsbehörde
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt die Leistungsempfängerin diese Datenschutzerklärung an.
6.9 Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Hebammenpraxis Glücksbündel
Hebammen Anne Steinke und Rebecca Leonhardi
Rathenaustraße 4, 01445 Radebeul
Die Hebammen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Hebamme verfügt über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Für ärztliche, klinische oder von Dritten veranlasste Leistungen übernehmen die Hebammen keine Haftung.
Für Informationsmaterialien, weiterführende Links oder Empfehlungen Dritter wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen.
Die Hebammen haften nicht für Inhalte externer Quellen, auf die sie im Rahmen der Betreuung oder der Kurse verweisen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
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Bestätigung
Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebammenpraxis Glücksbündel einschließlich der Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und ihnen zugestimmt habe.