Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Hebammengemeinschaftspraxis Glücksbündel
Hebammen Anne Steinke und Rebecca Leonhardi
Rathenaustraße 4, 01445 Radebeul
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebammen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten die Hebammen personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebammen erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen die Leistungsempfängerin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und der Behandlungsvertrag nicht zustande kommen.
Die Hebammen übermitteln die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Leistungsempfängerin eingewilligt hat.
Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Ärzte, Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei der Leistungsempfängerin erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Alle Daten können die Hebammen auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit der Erfüllung des Behandlungsvertrages persönliche Angriffe gegen die Hebammen und ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten können. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert.
Die Hebammen bewahren die personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 g BGB sind die Hebammen dazu verpflichtet Dokumentationsdaten 30 Jahre nach der letzten Behandlung und 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung aufzubewahren.
Rechte der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin hat das Recht, über die betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kann die Leistungsempfängerin die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht der Leistungsempfängerin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen die Hebammen das Einverständnis der Leistungsempfängerin. In diesen Fällen hat die Leistungsempfängerin das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie hat ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für die Hebammen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Verlangt die Leistungsempfängerin eine Abschrift der Akte, so kann diese kostenpflichtig gegen die Kopierkosten gemäß § 630 g BGB erstellt werden. Original-Unterlagen werden nicht herausgegeben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Abs. 2 h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 1 b) Bundesdatenschutzgesetz.